Allgemeine Geschäftsbedingungen (Werkstatt & Service)

MW Yachtservice GbR • Emder Straße 5, 26427 Esens • Stand: November 2025

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Leistungen der MW Yachtservice GbR, sowohl für private als auch geschäftliche Kunden. Mündliche Absprachen sind verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Leistungsumfang

Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Abweichungen, die der Verbesserung oder technischen Anpassung dienen, sind zulässig.

§ 3 Zahlung

Zahlung erfolgt vor Auslieferung bzw. Abholung. Bei Neumotoren ist eine Anzahlung in Höhe von 75 % des Listenpreises zu leisten. Der Restbetrag sowie die Arbeitszeit sind vor Auslieferung bzw. Abholung zu begleichen.

§ 4 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Diebstahl, Schäden durch Dritte oder für Folgeschäden vorheriger Arbeiten anderer Betriebe. Es werden keine vom Auftraggeber gelieferten Teile verbaut. Falls dies auf ausdrücklichen Wunsch geschieht, wird keine Haftung übernommen.

§ 5 Probefahrten und Transporte

Probefahrten und Transporte der Schiffe erfolgen auf Risiko des Eigners, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt. Der Eigner ist für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

§ 6 TÜV und Trailer

Sollte ein Schiffstrailer keinen gültigen TÜV besitzen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen auf Kosten des Auftraggebers zu erneuern und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

§ 7 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindliche Richtwerte.

§ 8 Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht ein vertragliches Pfandrecht an den bearbeiteten Schiffen, Booten oder Teilen für sämtliche offenen Forderungen zu.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist nach Wahl des Auftragnehmers Aurich oder Oldenburg. Für Verbraucher gilt: Sofern Sie Verbraucher sind und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Verbraucher sind, gilt für Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes als zuständig, sofern Sie nicht Unternehmer sind.

§ 10 Fremdfirmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Absprache Fremdfirmen zu beauftragen. Für alle durch Fremdfirmen erbrachten Leistungen wird grundsätzlich ein Aufschlag von 10 % auf die Fremdkosten erhoben. Fremdfirmen, die vom Auftraggeber gestellt werden, müssen vom Auftragnehmer akzeptiert werden und sich an diese AGB halten. Auch in diesem Fall gilt ein Aufschlag von 10 % auf die Fremdfirmenkosten.

§ 11 Sicherheit an Bord

Gasflaschen, Leuchtmunition und brennbare Stoffe sind vom Auftraggeber vor Übergabe zu entfernen. Für verbleibende Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 12 Vorschäden

Der Auftraggeber hat alle Vorschäden und sicherheitsrelevanten Mängel vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.

§ 13 Kranen und Liegeplätze

Das Kranen, Slippen oder Bewegen von Schiffen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden während dieser Vorgänge, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der beim Kranen gestellte Mast gilt als nicht eingestellt oder ausgerichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mast eigenständig zu sichern. Leinen und Festmacher müssen in einwandfreiem Zustand sein. Liegeplätze sind vom Auftraggeber zu zahlen; Anmeldung beim Hafenamt erfolgt eigenverantwortlich. Sturm-, Unwetter- oder Wetterschäden während der Wasserliegezeit oder im Winterlager liegen nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

§ 14 Herausgabe und Entfernen von Schiffen

Schiffe dürfen das Betriebsgelände nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers verlassen, insbesondere nicht vor vollständiger Bezahlung. Das gesetzliche Pfandrecht bleibt bestehen.

§ 15 Leerung und Reinigung von Schiffen

Schiffe, Boote, Backskisten und Stauräume müssen bei Übergabe vollständig leergeräumt sein. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine kostenpflichtige Räumung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für zurückgelassene Gegenstände.

§ 16 Reinigung von Motor- und Schiffsräumen

Stark verschmutzte Motor- oder Schiffsräume werden auf Kosten des Auftraggebers gereinigt, um sauberes und sicheres Arbeiten zu gewährleisten.